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Pflegegrad 5 – Jetzt Pflegeberatung buchen

Kostenlose Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI. Überblick zu den Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5 Pflegeberatung und Beratungseinsatz

Pflegegrad 5 – Jetzt Pflegeberatung buchen

Pflegeberatung Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad im deutschen Pflegesystem.
Er wird Personen zuerkannt, die schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten haben und zusätzlich einen besonderen pflegerischen Hilfebedarf benötigen.

Das bedeutet: Betroffene sind in nahezu allen Lebensbereichen vollständig auf Hilfe angewiesen – rund um die Uhr – und brauchen häufig fachpflegerische oder medizinische Versorgung.

Pflegegrad 5 =

„Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“
(§ 15 SGB XI – Elftes Sozialgesetzbuch)

Punktwert im Begutachtungsverfahren:
90 bis 100 Punkte

Pflegeberatung Pflegegrad 5 - Güven Pflegedienst
Pflegeberatung Pflegegrad 5 – Güven Pflegedienst
Güven Pflegeberatung Beratungseinsatz 5

Pflegegrad 5 Voraussetzungen

Pflegegrad 5 wird vergeben, wenn:

  • vollständige Abhängigkeit von Hilfe besteht (z. B. bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Kommunikation, Orientierung),

  • dauerhafte, intensive Pflege und Überwachung erforderlich ist,

  • komplexe medizinisch-pflegerische Tätigkeiten notwendig sind (z. B. Beatmung, Absaugen, Ernährung über Sonde, Wundversorgung, Dekubitusprophylaxe),

  • oder schwere neurologische oder körperliche Erkrankungen vorliegen, z. B.:

    • Wachkoma (Apallisches Syndrom)

    • fortgeschrittene ALS oder MS

    • schwere Demenz im Endstadium

    • Querschnittslähmung mit zusätzlichen Komplikationen

Leistungen bei Pflegegrad 5 (Stand 2025)

Leistung Betrag pro Monat Beschreibung
Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) 947 € Zahlung an Pflegebedürftige zur freien Verwendung
Pflegesachleistungen (durch Pflegedienst) 2.200 € Für ambulante Pflege durch Fachkräfte
Kombinationsleistung individuell Kombination aus Pflegegeld & Sachleistung möglich
Entlastungsbetrag 125 € Für Betreuung, Haushalt, Alltagsbegleitung
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 40 € Z. B. Handschuhe, Betteinlagen, Desinfektion
Hausnotrufsystem bis 25,50 € Zuschuss möglich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.000 € einmalig z. B. Pflegebett, Badumbau, Rampen
Tages- und Nachtpflege (teilstationär) 2.200 € Zusätzlich zu ambulanten Leistungen
Kurzzeitpflege (stationär) bis 1.774 € pro Jahr z. B. nach Krankenhausaufenthalt
Verhinderungspflege bis 1.612 € pro Jahr Wenn pflegende Angehörige verhindert sind
Vollstationäre Pflege (Heim) 2.005 € Zuschuss Monatlicher Zuschuss an die Pflegeeinrichtung
Pflegekurse & Beratung kostenlos Für Angehörige und Pflegepersonen
Beratungseinsatz Güven Pflegedienst

GÜVEN PFLEGEBERATUNG

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