Pflegeberatung Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad im deutschen Pflegesystem.
Er wird Personen zuerkannt, die schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten haben und zusätzlich einen besonderen pflegerischen Hilfebedarf benötigen.
Das bedeutet: Betroffene sind in nahezu allen Lebensbereichen vollständig auf Hilfe angewiesen – rund um die Uhr – und brauchen häufig fachpflegerische oder medizinische Versorgung.
Pflegegrad 5 =
„Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“
(§ 15 SGB XI – Elftes Sozialgesetzbuch)
Punktwert im Begutachtungsverfahren:
90 bis 100 Punkte


Pflegegrad 5 Voraussetzungen
Pflegegrad 5 wird vergeben, wenn:
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vollständige Abhängigkeit von Hilfe besteht (z. B. bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Kommunikation, Orientierung),
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dauerhafte, intensive Pflege und Überwachung erforderlich ist,
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komplexe medizinisch-pflegerische Tätigkeiten notwendig sind (z. B. Beatmung, Absaugen, Ernährung über Sonde, Wundversorgung, Dekubitusprophylaxe),
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oder schwere neurologische oder körperliche Erkrankungen vorliegen, z. B.:
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Wachkoma (Apallisches Syndrom)
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fortgeschrittene ALS oder MS
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schwere Demenz im Endstadium
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Querschnittslähmung mit zusätzlichen Komplikationen
-
Leistungen bei Pflegegrad 5 (Stand 2025)
| Leistung | Betrag pro Monat | Beschreibung |
|---|---|---|
| Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) | 947 € | Zahlung an Pflegebedürftige zur freien Verwendung |
| Pflegesachleistungen (durch Pflegedienst) | 2.200 € | Für ambulante Pflege durch Fachkräfte |
| Kombinationsleistung | individuell | Kombination aus Pflegegeld & Sachleistung möglich |
| Entlastungsbetrag | 125 € | Für Betreuung, Haushalt, Alltagsbegleitung |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 40 € | Z. B. Handschuhe, Betteinlagen, Desinfektion |
| Hausnotrufsystem | bis 25,50 € | Zuschuss möglich |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis 4.000 € einmalig | z. B. Pflegebett, Badumbau, Rampen |
| Tages- und Nachtpflege (teilstationär) | 2.200 € | Zusätzlich zu ambulanten Leistungen |
| Kurzzeitpflege (stationär) | bis 1.774 € pro Jahr | z. B. nach Krankenhausaufenthalt |
| Verhinderungspflege | bis 1.612 € pro Jahr | Wenn pflegende Angehörige verhindert sind |
| Vollstationäre Pflege (Heim) | 2.005 € Zuschuss | Monatlicher Zuschuss an die Pflegeeinrichtung |
| Pflegekurse & Beratung | kostenlos | Für Angehörige und Pflegepersonen |

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