Pflegeberatung Pflegegrad 4
Pflegeberatung Pflegegrad 4 bezeichnet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Das bedeutet: Eine Person mit Pflegegrad 4 kann die meisten alltäglichen Aufgaben nicht mehr allein bewältigen und ist auf umfassende Hilfe rund um die Uhr angewiesen – entweder durch Angehörige, Pflegekräfte oder in einer Pflegeeinrichtung.
Pflegegrad 4 =
„Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“
(§ 15 SGB XI – Elftes Sozialgesetzbuch)
Punktwert im Begutachtungsverfahren:
70 bis unter 90 Punkte
Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei Privatversicherten).


Pflegegrad 4 Voraussetzungen
Pflegegrad 4 erhalten Menschen, die:
-
täglich umfassende Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Alltagsbewältigung benötigen,
-
häufig pflegerische Tätigkeiten wie Umlagern, Katheterpflege, Inkontinenzversorgung oder Wundversorgung brauchen,
-
kaum noch selbstständig Entscheidungen treffen oder Handlungen durchführen können,
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eventuell kognitive Einschränkungen (z. B. fortgeschrittene Demenz) haben.
Leistungen bei Pflegegrad 4 (Stand 2025)
| Leistung | Betrag pro Monat | Beschreibung |
|---|---|---|
| Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) | 765 € | Wird an die pflegebedürftige Person gezahlt |
| Pflegesachleistungen (durch Pflegedienst) | 1.778 € | Für ambulante Pflege durch Fachkräfte |
| Kombinationsleistung | individuell | Kombination aus Geld- und Sachleistung möglich |
| Entlastungsbetrag | 125 € | Für Haushalt, Betreuung, Alltagsbegleitung |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 40 € | Z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel |
| Hausnotrufsystem | bis 25,50 € | Zuschuss möglich |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis 4.000 € einmalig | z. B. Umbau des Badezimmers, Treppenlift |
| Tages- und Nachtpflege (teilstationär) | 1.778 € | Zusätzlich zu ambulanten Leistungen |
| Kurzzeitpflege (stationär) | bis 1.774 € pro Jahr | z. B. nach Krankenhausaufenthalt |
| Verhinderungspflege | bis 1.612 € pro Jahr | Wenn Angehörige verhindert sind |
| Vollstationäre Pflege (Heim) | 1.775 € Zuschuss | Pauschaler Leistungsbetrag an die Einrichtung |
| Pflegekurse & Beratung | kostenlos | Für Angehörige und Betreuungspersonen |

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