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Pflegegrad 3 – Jetzt Pflegeberatung buchen

Kostenlose Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI. Überblick zu den Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3 Pflegeberatung und Beratungseinsatz

Pflegegrad 3 – Jetzt Pflegeberatung buchen

Pflegeberatung Pflegegrad 3

Pflegeberatung Pflegegrad 3 bedeutet, dass eine Person schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten hat.
Das heißt: Betroffene können viele alltägliche Aufgaben nicht mehr selbstständig erledigen und sind regelmäßig auf umfangreiche Hilfe angewiesen – z. B. durch Angehörige oder einen Pflegedienst.

Pflegegrad 3 =

„Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“
(§ 15 SGB XI – Elftes Sozialgesetzbuch)

Punktwert im Begutachtungsverfahren:
47,5 bis unter 70 Punkte

Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (privat Versicherte).

Pflegeberatung Pflegegrad 3 Güven Pflegedienst
Pflegeberatung Pflegegrad 3 Güven Pflegedienst
Pflegegrad 3 Güven Pflegeberatung

Pflegegrad 3 Voraussetzungen

Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn jemand in mehreren Bereichen täglich oder mehrmals täglich Unterstützung braucht, z. B.:

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Toilettengang

  • Ernährung: Mahlzeiten zubereiten, Essen und Trinken

  • Mobilität: Aufstehen, Umlagern, Treppensteigen, Transfers (z. B. Bett–Rollstuhl)

  • Haushalt: Einkaufen, Putzen, Wäsche, Kochen

  • Kognitive oder psychische Einschränkungen: Orientierung, Kommunikation, Gedächtnisprobleme, Demenz

  • Alltagsstruktur: Erinnerung an Medikamente, Tagesablauf organisieren

Leistungen bei Pflegegrad 3 (Stand 2025)

Leistung Betrag pro Monat Beschreibung
Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) 573 € Wird an die pflegebedürftige Person gezahlt
Pflegesachleistungen (durch Pflegedienst) 1.432 € Für ambulante Pflege durch Fachkräfte
Kombinationsleistung individuell Kombination aus Geld- und Sachleistung möglich
Entlastungsbetrag 125 € Für Haushalt, Alltagsbegleitung oder Betreuung
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 40 € Z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel
Hausnotrufsystem bis 25,50 € Zuschuss möglich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.000 € einmalig z. B. barrierefreies Bad, Treppenlift
Tages- und Nachtpflege (teilstationär) 1.432 € Zusätzlich zu ambulanten Leistungen
Kurzzeitpflege (stationär) bis 1.774 € pro Jahr z. B. nach Krankenhausaufenthalt
Verhinderungspflege bis 1.612 € pro Jahr Wenn Angehörige verhindert sind
Pflegekurse & Beratung kostenlos Für Angehörige und Ehrenamtliche

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