Pflegeberatung Pflegegrad 3
Pflegeberatung Pflegegrad 3 bedeutet, dass eine Person schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten hat.
Das heißt: Betroffene können viele alltägliche Aufgaben nicht mehr selbstständig erledigen und sind regelmäßig auf umfangreiche Hilfe angewiesen – z. B. durch Angehörige oder einen Pflegedienst.
Pflegegrad 3 =
„Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“
(§ 15 SGB XI – Elftes Sozialgesetzbuch)
Punktwert im Begutachtungsverfahren:
47,5 bis unter 70 Punkte
Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (privat Versicherte).


Pflegegrad 3 Voraussetzungen
Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn jemand in mehreren Bereichen täglich oder mehrmals täglich Unterstützung braucht, z. B.:
-
Körperpflege: Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Toilettengang
-
Ernährung: Mahlzeiten zubereiten, Essen und Trinken
-
Mobilität: Aufstehen, Umlagern, Treppensteigen, Transfers (z. B. Bett–Rollstuhl)
-
Haushalt: Einkaufen, Putzen, Wäsche, Kochen
-
Kognitive oder psychische Einschränkungen: Orientierung, Kommunikation, Gedächtnisprobleme, Demenz
-
Alltagsstruktur: Erinnerung an Medikamente, Tagesablauf organisieren
Leistungen bei Pflegegrad 3 (Stand 2025)
| Leistung | Betrag pro Monat | Beschreibung |
|---|---|---|
| Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) | 573 € | Wird an die pflegebedürftige Person gezahlt |
| Pflegesachleistungen (durch Pflegedienst) | 1.432 € | Für ambulante Pflege durch Fachkräfte |
| Kombinationsleistung | individuell | Kombination aus Geld- und Sachleistung möglich |
| Entlastungsbetrag | 125 € | Für Haushalt, Alltagsbegleitung oder Betreuung |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 40 € | Z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel |
| Hausnotrufsystem | bis 25,50 € | Zuschuss möglich |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis 4.000 € einmalig | z. B. barrierefreies Bad, Treppenlift |
| Tages- und Nachtpflege (teilstationär) | 1.432 € | Zusätzlich zu ambulanten Leistungen |
| Kurzzeitpflege (stationär) | bis 1.774 € pro Jahr | z. B. nach Krankenhausaufenthalt |
| Verhinderungspflege | bis 1.612 € pro Jahr | Wenn Angehörige verhindert sind |
| Pflegekurse & Beratung | kostenlos | Für Angehörige und Ehrenamtliche |
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, um Ihren Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI in Hanau und Umgebung beim Güven Pflegedienst zu buchen – zuverlässig, freundlich und mit Herz.

GÜVEN PFLEGEBERATUNG
Sie benötigen Unterstützung bei Pflegegrad 3 oder möchten sich unverbindlich informieren?
Der Güven Pflegedienst in Hanau steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite – zuverlässig, menschlich und stets an Ihrer Seite.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, um Ihren Beratungseinsatz nach §37. 3 SGB XI in Hanau und Umgebung beim Güven Pflegedienst zu buchen – zuverlässig, freundlich und mit Herz.
Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich professionell beraten. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Pflegesituation.
E-Mail: beratungseinsatz@gueven-pflege.de
