Pflegeberatung Pflegegrad 1 Leistungen
Pflegeberatung Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad in Deutschland und beschreibt einen geringen Unterstützungsbedarf bei der Selbstständigkeit oder den Fähigkeiten einer Person.
Er wird vergeben, wenn jemand in geringem Maße beeinträchtigt ist, also nicht völlig selbstständig, aber auch noch nicht schwer pflegebedürftig ist.
Sie erhalten Pflegegrad eins, wenn in Ihrem Pflegegutachten 12,5 bis unter 27 Punkte für die Einschränkung Ihrer Selbständigkeit festgestellt werden.
Bei Pflegegrad 1 ist Keine Beratung vorgeschrieben.


Pflegegrad 1 Voraussetzungen
Pflegegrad 1 erhalten Personen, deren Selbstständigkeit nur leicht beeinträchtigt ist – meist altersbedingt oder aufgrund leichter körperlicher oder kognitiver Einschränkungen.
Pflegegrad 1 erhält, wer bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) mindestens 12,5 bis unter 27 Punkte auf der Bewertungsskala erreicht.
Die Begutachtung prüft sechs Lebensbereiche („Module“):
-
Mobilität – z. B. selbstständiges Aufstehen, Treppensteigen
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Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – z. B. Orientierung, Gespräche führen
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Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
-
Selbstversorgung – z. B. Körperpflege, Essen, Ankleiden
-
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen – z. B. Arztbesuche in Begleitung
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Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte – z. B. Hauswirtschaft.
Pflegegrade sind nicht dauerhaft festgelegt. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann jederzeit eine Höherstufung beantragt werden.
Pflegeleistungen
Personen mit Pflegegrad 1 erhalten keine monatlichen Pflegegeld- oder Pflegesachleistungen, aber sie haben Anspruch auf:
Leistungen & Beträge in der Pflege (Pflegegrad 1)
| Leistung & Beschreibung | Betrag | |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag
Für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuungs- und Entlastungsangebote |
131 € / Monat | |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel |
bis 42 € / Monat | |
| Zuschuss für Wohnraumanpassung
Umbauten zur Barrierefreiheit, z. B. Haltegriffe, Duschumbau |
bis 4.180 € | |
| Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
Pflegeberatung, Informationen und Unterstützung |
kostenlos | |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Apps oder Systeme zur Unterstützung der Selbstständigkeit |
bis 53 € / Monat |

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